MwSt in Frankreich: Saetze, Regeln und Berechnung
Frankreich wendet vier MwSt-Saetze (TVA) an. Der Regelsatz betraegt 20%. Der Zwischensatz von 10% gilt fuer Gastronomie, Personentransport und Renovierungsarbeiten. Der ermaessigte Satz von 5,5% umfasst Grundnahrungsmittel, Buecher und Energieversorgung. Der stark ermaessigte Satz von 2,1% gilt fuer erstattungsfaehige Medikamente und Presseveroeffentlichungen.
Die franzoesische Steuerbehoerde (DGFiP) verwaltet die MwSt. Erklaerungen koennen monatlich oder vierteljaehrlich erfolgen.
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