MwSt in Italien: Saetze, Regeln und Berechnung
Italien wendet vier MwSt-Saetze (IVA) an. Der Regelsatz betraegt 22%. Der ermaessigte Satz von 10% gilt fuer Gastronomie, Unterkuenfte und bestimmte Lebensmittel. Der 5%-Satz gilt fuer Kraeuter und Sozialkooperativen. Der stark ermaessigte Satz von 4% umfasst Brot, Milch, Butter, frisches Obst und Gemuese, Olivenoel und Buecher.
Die Agenzia delle Entrate verwaltet die italienische MwSt. Die elektronische Rechnungsstellung ist seit 2019 Pflicht.
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